DIN EN 16247

DIN EN 16247

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 macht sichtbar, wo Strom, Wärme und Brennstoffe im Betrieb anfallen und welche Anlagen den Verbrauch besonders prägen. Die Ergebnisse helfen Unternehmen dabei, Einsparpotenziale realistisch zu bewerten und geeignete Energieeffizienzmaßnahmen zu priorisieren.

DIN EN 16247 – Auf einen Blick

Was ist ein Energieaudit und was beinhaltet es?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 erfasst Verbräuche, Betriebsdaten und Anlagen, um Einsparpotenziale zu erkennen.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen grundsätzlich ein Energieaudit durchführen, sofern kein freistellendes Managementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS besteht.

Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ab?

Der Ablauf reicht von Auftrag und Datenerfassung über die Vor-Ort-Begehung bis zur Analyse und zum Auditbericht.

Welche Maßnahmen können sich aus einem Energieaudit ergeben?

Aus den Ergebnissen entstehen technische oder organisatorische Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Energiekosten.

Was ist die DIN EN 16247?

Eine Stromrechnung zeigt, wie viel Energie ein Unternehmen bezogen hat. Sie verrät jedoch wenig darüber, welche Anlagen besonders viel verbrauchen und welche Maßnahmen sich tatsächlich lohnen. Die DIN EN 16247 setzt deshalb auf ein strukturiertes Energieaudit, das Verbrauchsdaten, Betriebsinformationen und Eindrücke aus der Vor-Ort-Begehung zusammenführt.

Im Ergebnis zeigt der Energieauditbericht konkrete Möglichkeiten für Energieeinsparungen und wirtschaftlich bewertete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der erste Teil der Norm beschreibt den allgemeinen Ablauf. Die weiteren Teile ergänzen Anforderungen für Gebäude, industrielle Prozesse, Transport und die Kompetenz von Energieauditoren.

Die Norm besteht aus fünf Teilen:

  • DIN EN 16247-1: allgemeine Anforderungen an Vorbereitung, Datenerfassung, Analyse und Energieauditbericht

  • DIN EN 16247-2: Energieaudits für Gebäude und technische Einrichtungen

  • DIN EN 16247-3: Energieaudits für industrielle Prozesse

  • DIN EN 16247-4: Energieaudits für Transport und Fuhrpark

  • DIN EN 16247-5: Anforderungen an die Kompetenz von Energieauditoren

Wer muss Energieaudits nach DIN EN 16247 durchführen?

Ob Maschinenbau, Logistik oder Dienstleistung: Die Branche entscheidet nicht über die Auditpflicht. Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen legt fest, wann ein Unternehmen als Nicht-KMU gilt und ein Energieaudit durchführen muss. Bei Partner- und verbundenen Unternehmen können außerdem die Kennzahlen der Unternehmensgruppe berücksichtigt werden.

In diesem Fall verlangt das Gesetz grundsätzlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247, das spätestens alle vier Jahre wiederholt werden muss. Je nach geltenden Nachweisbedingungen kann ein Energieaudit obendrein für den Spitzenausgleich nach dem Energiesteuergesetz relevant sein.

Für die praktische Einordnung sind vor allem diese Punkte relevant:

  • Nicht-KMU: Nach der KMU-Definition gelten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder überschrittenen Umsatz- und Bilanzschwellen als Großunternehmen.

  • ISO 50001 oder EMAS: Eine ISO‑50001-Zertifizierung oder ein nach Umweltmanagementsystem nach EMAS kann von der klassischen Auditpflicht freistellen.

  • KMU: Kleine und mittlere Unternehmen sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) grundsätzlich von der verpflichtenden Energieauditpflicht ausgenommen. Bei einem sehr hohen Energieverbrauch können jedoch zusätzliche Pflichten greifen.

  • EnEfG-Schwellenwerte: Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch müssen nach dem Energieeffizienzgesetz ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Damit gelten für sie eigene Vorgaben neben dem klassischen Energieaudit.

BAFA kann die Durchführung und die Nachweise stichprobenartig prüfen. Die erste gesetzliche Frist für ein Energieaudit endete bereits am 5. Dezember 2015. Verstöße gegen gesetzliche Nachweispflichten können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Deshalb sollten Energieverbrauchsdaten, Auditbericht und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden.

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Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ab?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist mehr als ein Rundgang durch den Betrieb. Vor der Begehung werden Ziele, Standorte und Datenbasis festgelegt, danach folgen Datenerfassung, Analyse und die Bewertung möglicher Maßnahmen. Der vollständige Energieauditprozess umfasst dabei mindestens neun einzelne Schritte. Im Auditbericht werden die Ergebnisse zusammengeführt und nach Priorität geordnet.

Auftrag, Ziele und Auftaktbesprechung

Bevor Auditoren Anlagen besichtigen oder Verbrauchsdaten auswerten, werden die Eckpunkte des Audits vereinbart.

Dazu gehören:

  • Ziel: etwa Einsparpotenziale ermitteln oder gesetzliche Anforderungen erfüllen

  • Umfang: ein Standort, mehrere Gebäudegruppen oder die gesamte Organisation

  • Betrachtung: Strom, Wärme, Wasser, Brennstoffe und weitere Energieeinsätze

  • Organisation: Ansprechpartner, Termine, benötigte Unterlagen und gewünschte Berichtstiefe

Für die Durchführung beauftragen Unternehmen qualifizierte Energieauditoren oder eine spezialisierte Energieberatung. Bei einem verpflichtenden Audit nach § 8a EDL-G muss außerdem ein verantwortlicher Ansprechpartner im Unternehmen festgelegt werden.

Datenerfassung und Messplan

Jetzt wird aus einzelnen Rechnungen und Messwerten ein belastbares Energieverbrauchsprofil.

Das Auditteam prüft unter anderem:

  • Energieabrechnungen und Zählerstände

  • Lastprofile und Betriebszeiten

  • Produktionsmengen, Produkte und Auslastung

  • technische Daten von Anlagen und Einrichtungen

  • vorhandene Messkonzepte und frühere Energieaudits

Fehlen Werte oder sind sie nicht plausibel, wird ein Messplan erstellt. Darin steht, welche Daten zusätzlich erhoben, geschätzt oder durch Stichproben abgesichert werden. Bei verpflichtenden Audits müssen aktuelle und belegbare Betriebsdaten vorliegen. Mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs sind zu untersuchen.

Vor-Ort-Begehung und energetische Analyse

Papierdaten allein zeigen selten, warum der Verbrauch an einer bestimmten Stelle so hoch ausfällt. Bei der Vor-Ort-Begehung prüfen die Auditoren deshalb Anlagen, Betriebsabläufe und Nutzerverhalten. Sie verfolgen Energieflüsse, sprechen mit Verantwortlichen und achten auf Betriebszustände, die in Abrechnungen nicht sichtbar werden.

Anschließend wird der Energieeinsatz nach Bereichen, Standorten und Prozessen ausgewertet. Dabei lassen sich wesentliche Verbraucher, technische Schwachstellen und mögliche Energieeffizienzverbesserungen erkennen. Für Gebäude, industrielle Prozesse oder Transport gelten je nach Anwendungsbereich zusätzliche Anforderungen aus den Teilen 2 bis 4 der Norm.

Maßnahmen, Bericht und Abschlussgespräch

Am Ende stehen konkrete Handlungsmöglichkeiten mit einer nachvollziehbaren Bewertung. Der Energieauditbericht fasst die Daten, ermittelten Potenziale und vorgeschlagenen Maßnahmen zusammen. Je nach Ausgangslage können Energieaudits Kosteneinsparungen von 10 bis 25 Prozent ermöglichen.

Die Ergebnisse können außerdem die Energieeffizienz steigern, zur Erreichung von Klimazielen beitragen und die Marktposition sowie das Image bei Kunden stärken. In der Abschlussbesprechung erläutert das Auditteam die Ergebnisse und klärt offene Punkte. Das Unternehmen kann anschließend festlegen, welche Maßnahmen weiterverfolgt werden.

Bei gesetzlich vorgeschriebenen Energieaudits müssen ebenso die vorgesehenen Nachweise und Angaben an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitergegeben werden. Nach § 8a EDL-G muss ein verpflichtendes Audit auf aktuellen, belegbaren Betriebsdaten beruhen und mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs untersuchen.

Welche Teile hat die Normenreihe EN 16247?

Die fünf Teile der EN 16247 teilen ein Energieaudit nach Einsatzbereich und Fachthema auf. Teil 1 beschreibt den gemeinsamen Ablauf, die Teile 2 bis 4 richten den Blick auf Gebäude, Prozesse sowie Transport. Teil 5 befasst sich mit der Kompetenz von Energieauditoren.

DIN EN 16247-1: Allgemeine Anforderungen

Mit dem ersten Teil bekommt das Energieaudit seinen Rahmen. Hier steht, welche Informationen vor dem Start benötigt werden, wie Daten geprüft und verarbeitet werden und wann eine Vor-Ort-Begehung erforderlich ist. Auch der Messplan, die Stichproben und der Aufbau des Energieauditberichts gehören dazu.

Die aktuelle Ausgabe erschien im November 2022 und löste die Fassung von 2012 ab. Ergänzt wurden unter anderem genauere Vorgaben zur Datenqualität und zum Stichprobenverfahren. Bei der Beschreibung der energiebezogenen Leistung orientiert sich die Norm stärker an den Begriffen und Anforderungen der ISO 50001.

DIN EN 16247-2: Energieaudits für Gebäude und Einrichtungen

In Teil 2 geht es um Gebäude und ihre technischen Einrichtungen. Untersucht werden zum Beispiel Heizungs- und Lüftungsanlagen, Kälteversorgung, Beleuchtung, Warmwasser und die Gebäudehülle. Bei mehreren Standorten kann die Analyse auch Gebäudegruppen umfassen. So wird sichtbar, ob hohe Verbräuche aus der Gebäudestruktur, dem Anlagenbetrieb oder der Nutzung entstehen.

DIN EN 16247-3: Energieaudits für industrielle Prozesse

In der Industrie verteilt sich der Energieeinsatz oft über viele Produktionsschritte. Teil 3 hilft dabei, diese Verbindungen offenzulegen und die wesentlichen Energieverbraucher im Prozess zu bewerten.

Im Audit können unter anderem folgende Bereiche untersucht werden:

  • Prozessenergie: Wärme, Dampf, Druckluft und Kühlung

  • Anlagenbetrieb: Laufzeiten, Auslastung und Lastprofile

  • Produktion: Mengen, Ausschuss und energieintensive Arbeitsschritte

  • Verluste: Leckagen, Abwärme und unnötige Stillstandszeiten

DIN EN 16247-4: Energieaudits für Transport und Fuhrpark

Der vierte Teil behandelt Fahrzeuge, Fahrleistungen, Routen, Auslastung und Kraftstoffverbrauch. Neben dem Fuhrpark können auch innerbetriebliche Transporte und logistische Abläufe einbezogen werden. Die Analyse zeigt, ob sich Verbrauch und Energiekosten etwa durch bessere Routenplanung, eine höhere Auslastung oder technische Anpassungen senken lassen.

DIN EN 16247-5: Anforderungen an Energieauditoren

Teil 5 beschreibt die fachliche Kompetenz, die Energieauditoren für ein qualifiziertes Audit benötigen. In Deutschland kommen zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an zugelassene Experten hinzu. Unternehmen sollten daher prüfen, ob der beauftragte Auditor zum jeweiligen Anwendungsbereich passt.

Häufige Fragen und Antworten

Ja, alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten, müssen nach dem Energiedienstleistungsgesetz grundsätzlich alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247 durchführen. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann von dieser Pflicht freistellen.

Nach Abschluss des ersten Audits ist das Energieaudit mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Für die Frist zählt der Zeitpunkt, an dem das vorherige Audit abgeschlossen wurde. So bleiben Energieverbrauch, Kosten und mögliche Energieeffizienzmaßnahmen auf dem aktuellen Stand.

Ein Energieaudit muss von einer fachkundigen und unabhängigen Person durchgeführt werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Energieeffizienz-Expertenliste oder unsere Experten von CSM Consulting können bei der Suche nach geeigneten Fachleuten unterstützen.

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Carsten Scheidig ist Gründer und Geschäftsführer der CSM Consulting. 
Er absolvierte sein Studium zum Diplom-Wirtschaftspädagogen und Master of Business Administration an Universitäten in München und Konstanz. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Berater, Auditor und Trainer für Managementsysteme. Als Lead Trainer der TÜV Süd Akademie führt Carsten Scheidig QM Fachkräfte- und Auditorenseminare durch. Er ist Lead Auditor für die BMW Group und akkreditierter Zertifizierungsauditor für 9001 und 14001.

#Ideengeber
#ZertifizierungNaUnd 

„Zertifizierungen sind kein Hexenwerk. Ich spreche ISO – bin Normenmensch, aber kein Paragraphenreiter. Praxisorientiert, effizient und mit Leidenschaft für Beratung und Schulung. Familie, Freunde, Sport und mein Garten sorgen für den Ausgleich.“ 

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Sebastian Jürgel, Senior Consultant bei CSM Consulting

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Sebastian Jürgel absolvierte an der Universität der Bundeswehr sein Studium in Bildungsmanagement und Organisationsentwicklung und hat an der Allensbach Hochschule seinen MBA (GM) abgeschlossen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen als Leiter für Qualitäts- und Umweltmanagement im Sondermaschinenbau und der Automobilzulieferindustrie sowie bei der Umsetzung von Zertifizierungen im internationalen Umfeld.

#problemlöser
#funktionierenmusses

„CSM ist nicht 9-to-5. CSM ist für den Kunden optimale Ergebnisse zu erzielen. Und nach der Arbeit? Geht es steil bergab, aber nur mit dem Bike auf dem nächsten Trail und mit ausreichend Airtime.“

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Nicole Scheidig ist Auditorin für Qualitätsmanagementsysteme, Food Safety und Datenschutzauditorin nach den Anforderungen der DSGVO. Durch ihre Arbeit als Trainerin und Beraterin für Implantologie und langjährige Führungskraft im medizinischen Bereich der Bundeswehr verfügt Sie über umfangreiche Erfahrung in der Medizinbranche.

„Qualität bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit klaren Prozessen nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Das macht mir Freude – dafür stehe ich.“

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Antje Grimmer hat ihre akademischen Abschlüsse in Personalmanagement und Business Administration an verschiedenen Hochschulen erlangt. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufbau und der Weiterentwicklung von Managementsystemen für Qualität, Energie und Nachhaltigkeit.

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Tobias Fischer verfügt als technisch versierter Qualitätsingenieur und FMEA-Experte über umfangreiche Erfahrungen in komplexen Entwicklungsprojekten im internationalen Bereich. Sein Schwerpunkt ist die Unterstützung bei der Anwendung der Automotive Core Tools sowie die Durchführung von Audits.

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“Mit Dynamik, Verstand und Leidenschaft für Qualität entwickle ich praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen, die Organisationen nachhaltig erfolgreicher und effizienter machen.”

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