Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt fest, welche Energieeffizienzpflichten Unternehmen abhängig von ihrem Verbrauch erfüllen müssen. Ab 2,5 GWh sind wirtschaftliche Maßnahmen in einem Umsetzungsplan festzuhalten, ab 7,5 GWh ist zusätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich.
Was beinhaltet das Energieeffizienzgesetz?
Das EnEfG legt Vorgaben zur Senkung des Endenergieverbrauchs fest und verpflichtet Unternehmen je nach Verbrauch zu Managementsystemen, Umsetzungsplänen oder Abwärmemaßnahmen.
Wer ist vom Energieeffizienzgesetz betroffen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch über 3 Jahre.
Wann ist ein Energiemanagementsystem Pflicht?
Ab mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch müssen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einrichten.
Welche Änderungen gibt es im Energieeffizienzgesetz?
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht höhere Schwellenwerte von 23,6 GWh für Managementsysteme und 2,77 GWh für Umsetzungspläne sowie Anpassungen bei Abwärme und Rechenzentren vor.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) macht den Energieverbrauch eines Unternehmens zu einer rechtlich relevanten Größe. Je nach Verbrauch müssen Betriebe Einsparmaßnahmen planen, ein Managementsystem einrichten oder Angaben zu ihrer Abwärme machen.
Das Gesetz trat am 18. November 2023 in Kraft und schafft einen verbindlichen Rahmen für Energieeinsparungen, Managementsysteme und den Umgang mit Abwärme. Das Ziel des Gesetzes ist, den gesamten Endenergieverbrauch bis 2030 um rund 500 TWh und bis 2045 um 45 Prozent zu reduzieren. Für Unternehmen zeigt sich die Bedeutung des EnEfG vor allem bei Managementsystemen, Umsetzungsplänen und der Erfassung von Abwärme.
Parallel wird eine Novelle des Gesetzes parlamentarisch beraten. Der Entwurf sieht höhere Schwellenwerte vor. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen bleiben jedoch die aktuellen gesetzlichen Vorschriften verbindlich.
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Ob ein Unternehmen unter das EnEfG fällt, hängt vom durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre ab. Beschäftigtenzahl und Branche allein entscheiden nicht über die gesetzlichen Pflichten.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen in einem konkreten Umsetzungsplan festhalten. Grundlage können ein Energieaudit sowie Erkenntnisse aus bestehenden Energie- oder Umweltmanagementsystemen sein. In der Praxis betreffen solche Maßnahmen zum Beispiel die Wärmerückgewinnung, die Optimierung von Druckluftanlagen oder angepasste Betriebszeiten.
Solche Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen die Steigerung der Energieeffizienz und können zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Der Umsetzungsplan muss innerhalb von drei Jahren erstellt und veröffentlicht werden. Vor der Veröffentlichung bestätigt ein Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Die 2,5-GWh-Schwelle führt dabei nicht automatisch zur Einführung einer ISO 50001. Freiwillig kann ein Energiemanagementsystem dennoch sinnvoll sein.
Überschreitet der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre 7,5 GWh, wird das Energiemanagement zur Pflicht. Unternehmen müssen dann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Darin erfassen sie Energiezufuhr und Energieabgabe, bewerten wesentliche Energieeinsätze und legen technisch umsetzbare Einsparmaßnahmen fest.
Auch Abwärmequellen sowie Möglichkeiten zur Rückgewinnung und Nutzung gehören in diese Bewertung. Unternehmen mit über 7,5 GWh, die bereits vor dem 18. November 2023 unter die Regelung fielen, mussten das Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum 18. Juli 2025 einführen. Beim erreichten Schwellenwert gilt grundsätzlich eine Frist zur Einführung von 20 Monaten.
Das Gesetz verpflichtet den Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen zu jährlichen Einsparungen beim Energieverbrauch. Für öffentliche Stellen ab 1 GWh gilt dabei ein Einsparziel von 2 Prozent Endenergie pro Jahr. Öffentliche Stellen mit 1 bis unter 3 GWh mussten bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem, ab 3 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten.
Der öffentliche Sektor übernimmt damit eine Vorbildfunktion für Energieeffizienz. Die Länder müssen die Einsparziele des öffentlichen Sektors umsetzen und der Bund hat sich verpflichtet, ab 2024 jährlich 45 TWh Endenergie einzusparen.
Plant ein Unternehmen eine neue Produktionsanlage, sollte es den Energiebedarf bereits vor der Investitionsentscheidung berechnen. Eine Anlage läuft oft über viele Jahre. Was bei der Auswahl übersehen wird, lässt sich später meist nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Der Ansatz „Energy Efficiency First (EE1st)“ macht das Thema bereits in der frühen Planungsphase relevant. Unternehmen vergleichen mögliche Energieeffizienzlösungen und bewerten, welche Variante technisch funktioniert, wirtschaftlich sinnvoll ist und langfristig weniger End- oder Primärenergie benötigt. Bei der Bewertung zählen primär der Energiebedarf und die Auswirkungen auf die Umwelt. Das stärkt die Versorgungssicherheit und unterstützt den Klimaschutz.
Die Umsetzung beginnt mit belastbaren Energiedaten. Erst wenn Verbräuche, Betriebsbedingungen und relevante Anlagen bekannt sind, lassen sich Einsparpotenziale bewerten und die gesetzlichen Nachweise vorbereiten.
Unternehmen sollten zunächst zusammentragen, wo Energie eingesetzt wird und welche Daten dafür vorliegen. Dazu gehören unter anderem:
Energieverbräuche: Strom, Wärme, Brennstoffe und weitere Energieträger
Betriebsdaten: Laufzeiten, Produktionsmengen, Auslastung und Prozessbedingungen
Energieflüsse: wesentliche Verbraucher, Anlagen und Abwärmequellen
Fehlen Messwerte, wird die Notwendigkeit zusätzlicher Messungen deutlich und Unternehmen müssen dann die Datenbasis verbessern. Auch technisch vermeidbare und unvermeidbare Abwärme ist zu erfassen. Im betrachteten Zeitraum bilden diese Daten die Grundlage für Energieeffizienzziele und zeigen später die Wirkung umgesetzter Maßnahmen.
Eine technisch mögliche Maßnahme ist nicht automatisch wirtschaftlich. Unternehmen müssen deshalb vergleichen, welche Investition erforderlich ist, welche Einsparung zu erwarten ist und wann sich die Maßnahme rechnet.
Für die Wirtschaftlichkeitsbewertung verweist das EnEfG auf die DIN EN 17463. In die Betrachtung fließen unter anderem Investitionskosten, Nutzungsdauer, Energieeinsparungen und laufende Betriebskosten ein. Die Reihenfolge der Umsetzung liegt dabei in der Hand des Unternehmens, muss gegenüber der Unternehmensführung aber nachvollziehbar begründet werden.
Abwärme entsteht in vielen Betrieben nebenbei, etwa bei Öfen, Druckluftanlagen, Kühlprozessen oder industriellen Trocknern. Das EnEfG verlangt, diese Wärme möglichst zu vermeiden und für unvermeidbare Abwärme eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung zu prüfen.
Unternehmen erfassen dafür ihre Abwärmequellen, die verfügbare Wärmemenge und wichtige Betriebsdaten. Die Daten zu den Abwärmepotenzialen werden jährlich an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermittelt und auf der Plattform für Abwärme gebündelt.
Für Rechenzentren gelten zusätzliche Effizienzstandards, maßgeblich ist die Power Usage Effectiveness (PUE). Der Wert setzt den gesamten Energiebedarf des Rechenzentrums ins Verhältnis zum Energiebedarf der Informationstechnik. Je niedriger, desto besser.
Bestehende Rechenzentren: Ab dem 1. Juli 2027 gilt ein PUE-Wert von kleiner oder gleich 1,5. Ab dem 1. Juli 2030 muss der Wert dauerhaft bei höchstens 1,3 liegen.
Neue Rechenzentren: Für Anlagen, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, gilt ein PUE-Wert von höchstens 1,2. Zusätzlich müssen mindestens 10 Prozent wiederverwendete Energie, etwa aus Abwärme, vorgesehen werden.
Meldepflichten und erneuerbare Energien: Betreiber müssen jährlich Angaben zu Energieverbrauch und Effizienz an den Bund übermitteln und den Stromverbrauch seit 2024 bilanziell zu 50 Prozent durch erneuerbare Energien decken.
Für Rechenzentren in öffentlicher Trägerschaft ab 300 kW gilt seit 2026 außerdem eine Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Wer die Pflichten des EnEfG sicher erfüllen möchte, sollte zuerst den eigenen Verbrauchsbereich bestimmen. Danach kommen drei Wege infrage, die allerdings unterschiedliche Anforderungen abdecken.
ISO 50001: Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Die ISO‑50001-Zertifizierung ist der Nachweis für ein entsprechendes Energiemanagementsystem. Es erfasst Energieverbräuche, bewertet wesentliche Energieeinsätze und weist Verbesserungen der energiebezogenen Leistung nach. Damit erfüllt das Unternehmen die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach § 8 EnEfG.
EMAS: Alternativ lässt sich ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Dieser Weg eignet sich, wenn neben Energie auch Abfälle, Emissionen, Wasser und weitere Umweltaspekte gesteuert werden sollen. Die Registrierung nach EMAS erfüllt die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und kann damit ebenfalls als Nachweis nach § 8 dienen.
Energieaudit nach DIN EN 16247: Ein Energieaudit untersucht Energieflüsse, Anlagen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen. Die Ergebnisse können als Grundlage für die Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG dienen. Ein Audit ersetzt ein verpflichtendes Energie- oder Umweltmanagementsystem für Unternehmen über 7,5 GWh jedoch nicht automatisch. Zusätzlich können sich aus dem EDL-G eigene Energieauditpflichten ergeben.
Die Bundesregierung will das EnEfG in Kürze an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anpassen und nationale Zusatzanforderungen reduzieren. Der Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Beratung und ist noch nicht geltendes Recht. Bis zur Verabschiedung der Novelle bleibt die geltende Fassung verbindlich.
Geplant ist, die Schwelle für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem von 7,5 auf 23,6 GWh anzuheben. Die Grenze für Umsetzungspläne soll von 2,5 auf 2,77 GWh steigen. Für Unternehmen zwischen diesen Werten könnten Energieaudits und daraus abgeleitete Maßnahmen stärker in den Vordergrund rücken.
Auch bei Rechenzentren und der Abwärmenutzung sind Änderungen vorgesehen. Unter anderem soll die Nutzung von Abwärme stärker an vorhandene Wärmenetze und Kosten-Nutzen-Bewertungen geknüpft werden. Vorgesehen sind ein PUE-Wert von höchstens 1,6 ab Juli 2027 und höchstens 1,4 ab Juli 2030. Für neue Rechenzentren soll außerdem die Frist zur Erreichung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre steigen.
Eine ISO‑50001-Zertifizierung weist ein systematisches Energiemanagement nach und erfüllt bei Unternehmen über 7,5 GWh die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem. Nach dem EDL-G kann sie von der regelmäßigen Energieauditpflicht im Bereich der Energiedienstleistungen befreien. Sie ersetzt ein Audit daher nicht pauschal, kann Unternehmen aber von dieser Verpflichtung freistellen.
Private Haushalte müssen nach dem EnEfG keine eigenen Einsparziele erfüllen und ihren Endenergieverbrauch nicht individuell reduzieren. Direkte Pflichten zur Energieeinsparung bestehen für sie nicht. Indirekt können Effizienzmaßnahmen jedoch zu niedrigeren Energiepreisen beitragen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft die Einrichtung von Managementsystemen und die Umsetzungspläne stichprobenartig. Unternehmen müssen deshalb Daten, Bewertungen und durchgeführte Effizienzmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Die Bundesstelle für Energieeffizienz der BAFA unterstützt außerdem bei Meldungen und der Plattform für Abwärmerückgewinnung.
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Carsten Scheidig
Geschäftsführer & Senior Consultant
Carsten Scheidig ist Gründer und Geschäftsführer der CSM Consulting. Er absolvierte sein Studium zum Diplom-Wirtschaftspädagogen und Master of Business Administration an Universitäten in München und Konstanz. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Berater, Auditor und Trainer für Managementsysteme. Als Lead Trainer der TÜV Süd Akademie führt Carsten Scheidig QM Fachkräfte- und Auditorenseminare durch. Er ist Lead Auditor für die BMW Group und akkreditierter Zertifizierungsauditor für 9001 und 14001.
#Ideengeber
#ZertifizierungNaUnd
„Zertifizierungen sind kein Hexenwerk. Ich spreche ISO – bin Normenmensch, aber kein Paragraphenreiter. Praxisorientiert, effizient und mit Leidenschaft für Beratung und Schulung. Familie, Freunde, Sport und mein Garten sorgen für den Ausgleich.“
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Sebastian Jürgel
Senior Consultant
Sebastian Jürgel absolvierte an der Universität der Bundeswehr sein Studium in Bildungsmanagement und Organisationsentwicklung und hat an der Allensbach Hochschule seinen MBA (GM) abgeschlossen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen als Leiter für Qualitäts- und Umweltmanagement im Sondermaschinenbau und der Automobilzulieferindustrie sowie bei der Umsetzung von Zertifizierungen im internationalen Umfeld.
#problemlöser
#funktionierenmusses
„CSM ist nicht 9-to-5. CSM ist für den Kunden optimale Ergebnisse zu erzielen. Und nach der Arbeit? Geht es steil bergab, aber nur mit dem Bike auf dem nächsten Trail und mit ausreichend Airtime.“
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Nicole Scheidig
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Nicole Scheidig ist Auditorin für Qualitätsmanagementsysteme, Food Safety und Datenschutzauditorin nach den Anforderungen der DSGVO. Durch ihre Arbeit als Trainerin und Beraterin für Implantologie und langjährige Führungskraft im medizinischen Bereich der Bundeswehr verfügt Sie über umfangreiche Erfahrung in der Medizinbranche.
„Qualität bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit klaren Prozessen nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Das macht mir Freude – dafür stehe ich.“
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Antje Grimmer hat ihre akademischen Abschlüsse in Personalmanagement und Business Administration an verschiedenen Hochschulen erlangt. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufbau und der Weiterentwicklung von Managementsystemen für Qualität, Energie und Nachhaltigkeit.
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„Ich liebe es, Struktur mit Empathie zu verbinden – so entstehen Lösungen, die wirklich zu unseren Kunden passen. Privat tanke ich Energie bei Familie, Freunden und Zumba.“
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Tobias Fischer verfügt als technisch versierter Qualitätsingenieur und FMEA-Experte über umfangreiche Erfahrungen in komplexen Entwicklungsprojekten im internationalen Bereich. Sein Schwerpunkt ist die Unterstützung bei der Anwendung der Automotive Core Tools sowie die Durchführung von Audits.
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“Mit Dynamik, Verstand und Leidenschaft für Qualität entwickle ich praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen, die Organisationen nachhaltig erfolgreicher und effizienter machen.”
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