Energieaudit

Energieaudit

Ein Energieaudit zeigt, ob hohe Energiekosten durch Produktionsprozesse, lange Anlagenlaufzeiten oder unnötigen Leerlauf entstehen. Es liefert eine Grundlage für gezielte Einsparmaßnahmen und ist für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern nach geltendem Recht alle vier Jahre Pflicht.

Energieaudit – Auf einen Blick

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit untersucht Verbrauchsdaten, Anlagen und Abläufe, um wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten zu finden.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Nicht-KMU müssen nach geltendem EDL-G grundsätzlich alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, sofern sie kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Nach der Festlegung von Zielen und Standorten werden Verbrauchsdaten ausgewertet, Anlagen vor Ort geprüft und Einsparmaßnahmen im Auditbericht wirtschaftlich bewertet.

Welche Änderungen sind geplant?

Der noch nicht verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine Auditpflicht ab mehr als 2,77 GWh vor, unabhängig von der Größe.

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit untersucht den Energieverbrauch eines Unternehmens und zeigt, wo wirtschaftliche Einsparungen möglich sind. Dafür werden Daten zu Gebäuden, Anlagen und Prozessen erfasst und mit dem tatsächlichen Betrieb abgeglichen.

Eine Druckluftanlage läuft nach Schichtende weiter, eine Halle wird auch am Wochenende beheizt. Solche Verbräuche gehen in der Strom- oder Gasrechnung unter. Bei der Begehung prüft der Energieauditor deshalb, wie die Anlagen genutzt werden und wo Energie verloren geht.

Die Ergebnisse landen in einem Energieauditbericht. Er beziffert mögliche Einsparungen und bewertet, welche Maßnahmen sich rechnen und die Energieeffizienz verbessern. Für ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit legt Teil 1 der DIN EN 16247 die Anforderungen an die Durchführung fest.

Wer muss nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Energieaudit durchführen?

Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) müssen Nicht-KMU alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Derzeit richtet sich die Pflicht nach der Unternehmensgröße, doch ein Gesetzentwurf im Bundestag sieht künftig den Energieverbrauch als Maßstab vor. Wer ein vorgeschriebenes Audit versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Energieauditpflicht für Nicht-KMU

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind grundsätzlich energieauditpflichtig, sofern keine Befreiung greift. Auch ein Betrieb mit kleinerer Belegschaft kann darunterfallen, wenn sein Jahresumsatz 50 Millionen Euro und seine Bilanzsumme 43 Millionen Euro überschreiten.

Für verpflichtete Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr genügt eine vereinfachte Online-Energieauditerklärung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle anderen lassen ein vollständiges Audit durchführen und melden dessen Abschluss ebenfalls online.

Kleine und mittlere Unternehmen können ein Energieaudit freiwillig nutzen, um hohe Verbräuche und Einsparpotenziale aufzudecken. Im Modul 1 der BAFA-Energieberatung ist für förderfähige Audits eine Förderung von bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars möglich, je nach Energiekosten höchstens 3.000 Euro.

Wann befreien ISO 50001 oder EMAS von der Pflicht?

Eine ISO‑50001-Zertifizierung oder die Registrierung nach EMAS kann auditpflichtige Unternehmen von der regelmäßigen Auditpflicht befreien. Der Nachweis muss aber rechtzeitig zum maßgeblichen Zeitpunkt vorliegen. Unter bestimmten Bedingungen zählt auch, dass das Unternehmen mit der Einrichtung des Systems begonnen hat.

Davon zu unterscheiden ist die Pflicht aus dem Energieeffizienzgesetz: Unternehmen, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich mehr als 7,5 GWh Endenergie pro Jahr verbraucht haben, müssen ein Energiemanagementsystem (EnMS) oder ein Umweltmanagementsystem einführen.

Energieaudit rechtzeitig vorbereiten

Klären Sie, welche Standorte und Energiedaten Ihr Energieaudit abdecken muss. CSM Consulting unterstützt Sie bei der Vorbereitung und bei der Auswertung der Ergebnisse.

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Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab?

Die DIN EN 16247-1 beschreibt, wie ein Energieaudit vorbereitet, vor Ort durchgeführt und dokumentiert wird. Unternehmen legen dafür zunächst Standorte und Datenbasis fest. Anschließend prüft der Auditor Anlagen und Abläufe und bewertet mögliche Einsparungen im Bericht. Die weiteren Teile der DIN EN 16247 behandeln Gebäude, Prozesse und Transport sowie die Kompetenz der Auditoren.

Ziele, Standorte und Energiedaten festlegen

Zuerst legen Unternehmen und Energieberater den Rahmen der Untersuchung fest. Geht es um einen Produktionsstandort, mehrere Gebäude oder auch den Fuhrpark? Anschließend werden die verfügbaren Daten zusammengetragen.

Dazu gehören:

  • Verbrauch: Rechnungen, Zählerstände und Lastprofile für das Energieverbrauchsprofil

  • Betrieb: Laufzeiten, Produktionsmengen und Schichtpläne

  • Anlagen: technische Daten und vorhandene Messungen

Fehlen Werte für große Verbraucher, muss geklärt werden, ob zusätzliche Messungen nötig sind. Aus den erfassten Energieverbrauchsdaten erstellt der qualifizierte Auditor eine Bilanz des Energieeinsatzes. So steht vor der Begehung fest, wo genauer hingeschaut werden sollte.

Anlagen und Abläufe vor Ort prüfen

Eine Lastspitze lässt sich im Messprotokoll erkennen. Weshalb sie entsteht, zeigt oft erst ein Blick in die Produktion. Bei der Vor-Ort-Begehung sprechen Auditoren mit den Verantwortlichen, prüfen Betriebszustände und verfolgen die Energieflüsse durch Anlagen und Gebäude.

Dabei fallen auch Unterschiede zwischen Planung und Alltag auf: Eine Lüftung läuft länger als nötig oder eine Anlage bleibt während Produktionspausen eingeschaltet. Solche Beobachtungen helfen, die Verbrauchsdaten richtig einzuordnen.

Einsparungen bewerten und im Bericht festhalten

Für geeignete Maßnahmen berechnet der Auditor die erwartete Energieeinsparung und bewertet die Wirtschaftlichkeit. Der Energieauditbericht hält fest, welche Daten verwendet wurden, wo Potenziale liegen und welche Investitionen sich anbieten.

Bei einem verpflichtenden Audit muss das Unternehmen dessen Abschluss innerhalb von zwei Monaten über die Online-Energieauditerklärung an das BAFA melden. Den vollständigen Bericht bewahrt es als Nachweis auf.

Was passiert nach dem Energieaudit?

Der Auditbericht zeigt mögliche Einsparungen, die nächsten Entscheidungen trifft das Unternehmen. Es prüft, welche Maßnahmen in den Betrieb passen und welche Investitionen sich rechnen. Bei höherem Energieverbrauch kann außerdem ein Umsetzungsplan nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erforderlich sein.

Maßnahmen auswählen und weiterverfolgen

Im Auditbericht stehen meist Vorschläge mit sehr unterschiedlichem Aufwand.

Für die Auswahl hilft eine einfache Reihenfolge:

  • Betrieb anpassen: Laufzeiten von Lüftung oder Kühlung lassen sich möglicherweise ohne größere Investition ändern.

  • Investitionen prüfen: Beim Austausch einer Anlage zählen neben den Anschaffungskosten auch die erwarteten Einsparungen über ihre Nutzungsdauer.

  • Wirkung kontrollieren: Nach der Umsetzung zeigen Messwerte, ob der Verbrauch tatsächlich sinkt.

Ein Energieaudit verpflichtet für sich genommen nicht dazu, jede Empfehlung umzusetzen. Gezielte Energieeffizienzmaßnahmen können jedoch Kosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und zu Umwelt- und Klimazielen beitragen. Entscheidungen und Ergebnisse sollte das Unternehmen nachvollziehbar festhalten.

Ergebnisse für Energiemanagement und EnEfG nutzen

Verbrauchsdaten und Messwerte aus dem Energieaudit können im Energiemanagement weiterhelfen. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nutzt solche Daten, um Energieeinsätze laufend zu bewerten und Verbesserungen zu prüfen.

Für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch sieht das Energieeffizienzgesetz zusätzlich einen Umsetzungsplan für wirtschaftliche Maßnahmen aus dem Audit vor. Er muss innerhalb von drei Jahren erstellt und veröffentlicht werden. Zuvor bestätigt ein Energieauditor, Zertifizierer oder Umweltgutachter die Vollständigkeit und Richtigkeit.

Was soll sich bei der Energieauditpflicht ändern?

Die Bundesregierung will die Energieauditpflicht künftig am Verbrauch statt am Nicht-KMU-Status festmachen. Nach dem Gesetzentwurf sollen in Zukunft alle Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ein Audit durchführen. Damit könnten auch kleine und mittlere Unternehmen unter die Pflicht fallen.

Zugleich soll die Schwelle für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem von 7,5 auf 23,6 GWh steigen. Für Umsetzungspläne sieht der Entwurf eine Anhebung von 2,5 auf 2,77 GWh vor. Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh sollen wirtschaftliche Maßnahmen aus dem Audit künftig innerhalb von drei Monaten in einem Plan festhalten und veröffentlichen.

Der Entwurf wird noch im Bundestag beraten. Bis die Änderungen in Kraft treten, richtet sich die regelmäßige Auditpflicht weiterhin nach dem Nicht-KMU-Status.

Häufige Fragen und Antworten

Für ein verpflichtendes Audit kommen qualifizierte Energieberater oder fachkundige und geschulte Mitarbeiter aus dem Unternehmen infrage. Ein Auditor muss unabhängig prüfen, denn ein Mitarbeiter darf die untersuchten Abläufe nicht selbst verantworten. Vor dem ersten verpflichtenden Audit ist zudem eine Registrierung beim BAFA erforderlich.

Nach geltendem Energiedienstleistungsgesetz betrifft die Pflicht Unternehmen außerhalb der KMU-Definition, sofern sie nicht etwa durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS befreit sind. Liegt ihr jährlicher Gesamtenergieverbrauch bei höchstens 500.000 kWh, genügt eine vereinfachte Online-Erklärung an das BAFA.

Ein verpflichtendes Energieaudit ist mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des vorherigen Audits. Wird ein Unternehmen erstmals zum Nicht-KMU, hat es für das erste Audit 20 Monate Zeit.

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Carsten Scheidig

Geschäftsführer  &  Senior Consultant

Carsten Scheidig ist Gründer und Geschäftsführer der CSM Consulting. 
Er absolvierte sein Studium zum Diplom-Wirtschaftspädagogen und Master of Business Administration an Universitäten in München und Konstanz. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Berater, Auditor und Trainer für Managementsysteme. Als Lead Trainer der TÜV Süd Akademie führt Carsten Scheidig QM Fachkräfte- und Auditorenseminare durch. Er ist Lead Auditor für die BMW Group und akkreditierter Zertifizierungsauditor für 9001 und 14001.

#Ideengeber
#ZertifizierungNaUnd 

„Zertifizierungen sind kein Hexenwerk. Ich spreche ISO – bin Normenmensch, aber kein Paragraphenreiter. Praxisorientiert, effizient und mit Leidenschaft für Beratung und Schulung. Familie, Freunde, Sport und mein Garten sorgen für den Ausgleich.“ 

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Sebastian Jürgel absolvierte an der Universität der Bundeswehr sein Studium in Bildungsmanagement und Organisationsentwicklung und hat an der Allensbach Hochschule seinen MBA (GM) abgeschlossen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen als Leiter für Qualitäts- und Umweltmanagement im Sondermaschinenbau und der Automobilzulieferindustrie sowie bei der Umsetzung von Zertifizierungen im internationalen Umfeld.

#problemlöser
#funktionierenmusses

„CSM ist nicht 9-to-5. CSM ist für den Kunden optimale Ergebnisse zu erzielen. Und nach der Arbeit? Geht es steil bergab, aber nur mit dem Bike auf dem nächsten Trail und mit ausreichend Airtime.“

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Nicole Scheidig ist Auditorin für Qualitätsmanagementsysteme, Food Safety und Datenschutzauditorin nach den Anforderungen der DSGVO. Durch ihre Arbeit als Trainerin und Beraterin für Implantologie und langjährige Führungskraft im medizinischen Bereich der Bundeswehr verfügt Sie über umfangreiche Erfahrung in der Medizinbranche.

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Antje Grimmer hat ihre akademischen Abschlüsse in Personalmanagement und Business Administration an verschiedenen Hochschulen erlangt. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufbau und der Weiterentwicklung von Managementsystemen für Qualität, Energie und Nachhaltigkeit.

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Tobias Fischer verfügt als technisch versierter Qualitätsingenieur und FMEA-Experte über umfangreiche Erfahrungen in komplexen Entwicklungsprojekten im internationalen Bereich. Sein Schwerpunkt ist die Unterstützung bei der Anwendung der Automotive Core Tools sowie die Durchführung von Audits.

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“Mit Dynamik, Verstand und Leidenschaft für Qualität entwickle ich praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen, die Organisationen nachhaltig erfolgreicher und effizienter machen.”

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